Gesetze / Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
KrWaffKontrGDV 2§ 1 Antrag auf Erteilung einer Herstellungsgenehmigung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KrWaffKontrGDV%202/1#abs-1 (1) Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Herstellung von Kriegswaffen muß folgende Angaben enthalten:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KrWaffKontrGDV%202/1#abs-2 (2) Mit dem Antrag ist ferner anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen,
Änderungsverlauf
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28.02.1992 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 4 Nr. 2 Buchst. b des Gesetzes vom 28. Februar 1992 (BGBl. I 376)
BGBl. 1992 I S. 376
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.